MKG-Passau – Chirurgie für Mund, Kiefer und Gesicht
Dr. Dr. med. Wolfgang Weber | Dr. med. Merle Ueding

Dysgnathiechirurgie

Operationen bei Fehlbisslagen

Dieses Teilgebiet der MKG-Chirurgie beschäftigt sich mit der operativen Korrektur von Fehlbisslagen.
Darunter versteht man Stellungsanomalien von Ober- und Unterkiefer im Bezug zur Schädelbasis.
Diese Fehlstellungen können erhebliche Probleme der Kaufunktion bei den Patienten verursachen.
In vielen Fällen sind Patienten mit solchen Wachstumsanomalien erheblich ästhetisch beeinträchtigt.

Die Operationsplanung bei solchen Behandlungsfällen ist sehr individuell und berücksichtigt funktionelle und ästhetische Gesichtspunkte. Die Eingriffe können im Mittelgesicht, im Unterkiefer oder auch kombiniert in beiden Kiefern durchgeführt werden. Die Operationen werden unter stationären Bedingungen in Intubationsnarkose durchgeführt. Der Aufenthalt in der Klinik beträgt einige Tage bis eine Woche.

INFORMATION
Bei diesen Behandlungsfällen ist in der Vorbereitungsphase und während der Nachbehandlung eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie notwendig, der die Stellungsanomalien der Zähne korrigiert.

Nach einer Dysgnathieoperation ist eine Ruhigstellung der Kiefer, wie dies früher notwendig war, nicht mehr erforderlich. Dies wird ermöglicht durch die Anwendung moderner Osteosyntheseverfahren (Verschraubung oder Verplattung). Trotzdem sollten die Patienten nach einer solchen Operation für ca. sechs Wochen auf feste Speisen verzichten. In der Regel wird das Osteosynthesematerial (Schrauben oder Platten aus Titan) nach ca. 6 Monaten wieder entfernt.


OP Schema bei Unterkieferverlagerung


OP Schema bei Oberkieferverlagerung

Information
 Durch derartige Eingriffe wird das Aussehen der Patienten oft erheblich verbessert. Die Dysgnathiechirurgie kann deshalb auch als wichtiges Teilgebiet der ästhetischen Gesichtschirurgie angesehen werden.

Die funktionellen Aspekte (Verbesserung der Kaufunktion) stehen bei diesen Operationen jedoch im Vordergrund. Deshalb werden die Kosten solcher Eingriffe in der Regel fast vollständig von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.