In diesem Zusammenhang sollte das Wort „Schönheitschirurgie“ möglichst nicht benutzt werden. Bei diesen Eingriffen geht es darum die Proportion des Gesichtes zu verbessern oder Unfallfolgen zu korrigieren.
Die Bezeichnungen „Schönheitschirurgie“ oder „Ästhetische Chirurgie“ sind keine geschützten Bezeichnungen und können von jedem Arzt geführt werden.
Eine gewisse Qualitätssicherung in der ästhetischen Chirurgie ist nur gewährleistet, wenn man berücksichtigt, dass während der Weiterbildung nur bei 3 Facharztgruppen ästhetische Operationen durchgeführt werden. Dies ist zum einen der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, der am gesamten Körper tätig sein kann, zum anderen sind es Fachärzte für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie mit der Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“. Nur diese Titel sind in der Weiterbildungsordnung für Ärzte vorgesehen.
Durch das Doppelstudium der Medizin und Zahnmedizin und einer insgesamt 7-jährigen Facharztausbildung ist der MKG Chirurg für komplexe ästhetische Eingriffe in der Gesichtsregion besonders gut ausgebildet.
Ein Qualitätsnachweis des Operateurs im Bereich der ästhetischen Chirurgie ist ein wichtiges Anliegen der deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Geschichtschirurgie (DGMKG). Die DGMGK hat daher als erste wissenschaftliche Fachgesellschaft einen Masterstudiengang „Ästhetische Gesichtschirurgie“ eingeführt. Dies kann als wichtiger Meilenstein für Transparenz und Patientensicherheit angesehen werden. Mehr dazu auf der Homepage des DGMGK.
Bei der Planung einer Nasenplastik ist die Beurteilung des gesamten Profiles des Patienten notwendig. Ein harmonisches Profil wird nicht nur durch die Form der Nase sondern durch viele weitere anatomische Gegebenheiten beeinflusst. Dabei spielt vor allem die Position der Kinnregion eine wichtige Rolle.
Bei manchen Nasenkorrekturen ist eine Veränderung an den knorpeligen Nasenanteilen ausreichend. In den meisten Fällen ist jedoch eine operative Veränderung am knöchernen und knorpeligen Nasenskelett notwendig. Dabei wird eine vollständige Osteotomie (Durchtrennung) des Nasenskeletts durchgeführt. Dazu stehen uns prinzipiell zwei unterschiedliche operative Zugangswege zur Verfügung. Bei der „geschlossenen Rhinoplastik“ erfolgt die Schnittführung im Naseninneren – also ohne sichtbare Narbenbildung. Bei der „offenen Rhinoplastik“ ist ein Hautschnitt am Nasensteg notwendig, der postoperativ jedoch kaum sichtbar ist.
Der stationäre Aufenthalt beträgt ca. zwei Tage. Nach dem Eingriff muss für ca. acht Tage ein Nasengips getragen werden.
Neben der ästhetischen Verbesserung kann meist auch eine funktionelle Verbesserung der Nasenatmung erzielt werden.
In der Regel modellieren wir den Ohrknorpel mit einer Diamantfräse und entsprechenden Stellnähten, die nicht mehr entfernt werden. Meistens ist eine zusätzliche Rotation des Ohres und Fixation des Knorpels am Knochen hinter dem Ohr notwendig.
Der Patient muss nach dem Eingriff für ca. 10 Tage einen Kopfverband tragen. Anschließend wird für ca. 3 Wochen das Tragen eines Stirnbandes empfohlen.
Bei Korrekturen des Oberlides wird vor allem überschüssige Haut entfernt. Bei der Korrektur von sog. Tränensäcken am Unterlid muss zusätzlich Fettgewebe entfernt werden, welches aus der Tiefe der Augenhöhle hervortritt.
In beiden Lidern erfolgt die Schnittführung im sichtbaren Bereich. Durch entsprechende Schnittführung und eine subtile Nahttechnik sind die entstehenden Narben jedoch in der Regel sehr unauffällig.
Nach Lidkorrekturen muss der Patient mit deutlich sichtbaren Blutergüssen in der gesamten Augenregion rechnen. Die Pflasterverbände am Ober- und Unterlid werden bereits nach wenigen Tagen entfernt.