Die Tätigkeit im ambulanten Bereich basiert auf der dento-alveolären Chirurgie (zahnärztliche Chirurgie). Darunter fallen operative Zahnentfernungen, Wurzelspitzenresektionen (Entfernung von Entzündungen im Zahnwurzelbereich) sowie die Entfernung von gutartigen Schleimhautveränderungen im Bereich der Mundhöhle. Die Eingriffe werden in Lokalanästhesie und ggf. in Intubationsnarkose durchgeführt. Im Bereich der zahnärztlichen Chirurgie werden ambulante Narkosen jedoch in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, Ausnahmen sind z. B. Kinder unter 12 Jahren.
Zur ambulanten Tätigkeit gehört die konservative Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen. Fast alle Eingriffe im Rahmen der Implantologie können ebenfalls ambulant durchgeführt werden. Dabei werden künstliche Zahnwurzeln aus Titan in den Kieferknochen eingesetzt. Bei Bedarf wird ein Knochenaufbau mit körpereigenem Knochen oder Knochenersatzmaterial durchgeführt.
Weiterhin kann ein großer Teil der Hautchirurgie im Gesicht ambulant in örtlicher Betäubung oder auch in Narkose durchgeführt werden. Auch können kleinere unfallchirurgische Versorgungen ambulant erfolgen.